Installationskanäle I 30 bis I 90

Die Bauordnung schreibt vor, daß in Flucht- und Rettungswegen keine Brandlasten sein dürfen!

Kabel sind Brandlasten, die durch Plattenverkleidungen so eingehaust werden, daß ein Feuer aus den Kabeln den Flucht- und Rettungsweg  während der vorgeschriebenen Zeit nicht belasten kann.
Wir verwenden für Plattenverkleidungen vorwiegend Brandschutzplatten Ridurit von Rigips oder Promat Platten.

Die Kanäle werden je nach Anforderung 2-, 3- oder 4-seitig gebaut.
  • in geschlossener Form
  • mit Revisionsöffnungen
  • oder mit lose aufgelegten Deckeln.
Die Art der Konstruktion ist  jeweils im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) festgelegt.
Die Anforderungen an die Konstruktion schreibt DIN 4102 Teil 11 vor.

Kanäle für Funktionserhalt  E 30 bis E 90

Kabel für Sicherheitstechnische Anlagen sind so zu schützen, daß die Anlagen ihre Funktion für die vorgeschriebene Zeit erfüllen können!

Plattenverkleidungen  erfüllen diese Forderung in hervorragender Weise und bieten Flexibilität für Änderungen.
Wir verwenden für Plattenverkleidungen vorwiegend Brandschutzplatten Ridurit von Rigipsoder Promat Platten.

Die Kanäle werden je nach Anforderung 2-, 3- oder 4-seitig gebaut.

  • in geschlossener Form
  • mit Revisionsöffnungen
  • oder mit lose aufgelegten Deckeln.
Die Art der Konstruktion ist  jeweils im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) festgelegt.
Die Anforderungen an die Konstruktion schreibt DIN 4102 Teil 12 vor.

Bekleidung von Stahl-Tragwerken F 30 bis F 120

Für die Bekleidung von Stahl-Tragwerken verwenden wir vorwiegend Brandschutzplatten Fabrikat Rigips, Sytem Ridurit.
Bei Trägern, die sich im nicht sichtbaren Bereich befinden, kann auch die Conlit-Platte von Rockwool eingesetzt werden.
 

Schachtwände F 90

Wir verwenden für Schachtwände vorwiegend Brandschutzplatten Ridurit von Rigips,
Mit einer Wanddicke von 40 mm.

 
Mögliche Abmessungen:
  • gemäß Bild: B <  2 m, H = unbegrenzt
  • in L-Form: Je Schenkel bis 2 m, H = 5 m
  • in U-Form: Abwicklung bis 2 m, H = 5 m
Die Art der Konstruktion ist  jeweils im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) festgelegt.

Einbaudosen für Schalter / Steckdosen, müssen auf der Schachtseite in Wandstärke eingehaust werden.
Rohr- und Kabeldurchführungen gemäß LAR sind möglich (Aufdoppelung auf 80mm Gesamtdicke)

Revisionsöffnungen bis 600 x 800 mm
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