Plattenverkleidung
Installationskanäle I 30 bis I 90 Brandbeanspruchung von innen
Kabelkanäle E 30 bis E 90 für Funktionserhalt
Bekleidung von Stahl-Tragwerken Stützen und Trägern F 30 bis F 120
Installationskanäle I 30 bis I 90 |
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Die Bauordnung schreibt vor, daß in Flucht- und Rettungswegen keine Brandlasten sein dürfen! Kabel sind Brandlasten, die durch Plattenverkleidungen so eingehaust werden, daß ein Feuer aus den Kabeln den Flucht- und Rettungsweg während der vorgeschriebenen Zeit nicht belasten kann. |
| Wir verwenden für Plattenverkleidungen vorwiegend Brandschutzplatten Ridurit von Rigips oder Promat Platten. Die Kanäle werden je nach Anforderung 2-, 3- oder 4-seitig gebaut.
Die Anforderungen an die Konstruktion schreibt DIN 4102 Teil 11 vor. |
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Kanäle für Funktionserhalt E 30 bis E 90 |
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Kabel für Sicherheitstechnische Anlagen sind so zu schützen,daß die Anlagen ihre Funktion für die vorgeschriebene Zeit erfüllen können! Plattenverkleidungen erfüllen diese Forderung in hervorragender Weise und bieten Flexibilität für Änderungen. |
| Wir verwenden für Plattenverkleidungen vorwiegend Brandschutzplatten Ridurit von Rigipsoder Promat Platten. Die Kanäle werden je nach Anforderung 2-, 3- oder 4-seitig gebaut.
Die Anforderungen an die Konstruktion schreibt DIN 4102 Teil 12 vor. |
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Bekleidung von Stahl-Tragwerken F 30 bis F 120 |
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| Für die Bekleidung von Stahl-Tragwerken verwenden wir vorwiegend Brandschutzplatten Fabrikat Rigips, Sytem Ridurit. Bei Trägern, die sich im nicht sichtbaren Bereich befinden, kann auch die Conlit-Platte von Rockwool eingesetzt werden. |
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Schachtwände F 90 |
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| Wir verwenden für Schachtwände vorwiegend Brandschutzplatten Ridurit von Rigips, Mit einer Wanddicke von 40 mm. Mögliche Abmessungen:
Einbaudosen für Schalter / Steckdosen, müssen auf der Schachtseite in Wandstärke eingehaust werden. Rohr- und Kabeldurchführungen gemäß LAR sind möglich (Aufdoppelung auf 80mm Gesamtdicke) Revisionsöffnungen bis 600 x 800 mm |
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